Infobrief Nr. 1

Adensen-Hallerburg, 4. November 2023
Aktualisiert am 10. November 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit der großen Infoveranstaltung vom 12. Oktober liegen bereits einige Wochen und diverse Termine des sehr nachgefragten und beliebten Bürgerbüros hinter uns. Zeit, sich für das große Interesse an unserem gemeinsamen Projekt zu bedanken. Sowohl die unglaublich gut besuchte Infoveranstaltung als auch die vielen tollen Gespräche bei den Bürgersprechstunden sind der Lohn für alle Ehrenamtlichen, die sich mit unzähligen Stunden in unserem Nahwärme-Projekt intensiv engagieren. Seit der Infoveranstaltung wächst die Genossenschaft sprichwörtlich jeden Tag. Die sehr positiven Entwicklungszahlen bei den Mitgliedern, davon etliche mit mehreren Liegenschaften/Abnahmestellen, sind unser aller Erfolg und waren nun Motivation, schon vor Ende der Zeichnungsfrist in die nächste Phase zu gehen. Wir erwarten in den nächsten Tagen ein finales Angebot unseres bevorzugten Ingenieurbüros für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und werden dafür kurzfristig bei der BAFA die Anträge auf Förderung stellen.

Vielen herzlichen Dank für das Vertrauen. Wir arbeiten jeden Tag daran, wirklich alle Anwohner für das Projekt begeistern können. Ganz besonders informativ und lesenswert ist ein stetig wachsender „Fragen und Antworten“-Katalog (FAQ) auf unserer Internetseite www.waermenetz-adensen.de, der die Fragen aus dem Bürgerbüro aufgreift und bereits viele Antworten liefert. Für ausführlichere Erläuterungen dieser oder neuer Fragen freuen wir uns auf die nächsten Bürgerbürotermine. Diese sind jeweils im Clubraum der Sporthalle, immer mittwochs und freitags von 16 – 19 Uhr. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns jederzeit anzusprechen! Außerhalb der Öffnungszeiten sind wir immer über info@waermenetz-adensen.de erreichbar.

An dieser Stelle möchten wir einen kurzen Überblick über diejenigen Fragen geben, die momentan in Adensen-Hallerburg und im Bürgerbüro diskutiert werden:

Die Genossenschaft und die Biogasanlagen werden zunächst Wärmelieferverträge über einen Zeitraum von 10 Jahren abschließen. Darüber hinaus haben beide Seiten ein großes Interesse daran, weiter zusammenzuarbeiten, da das Projekt sowohl für die Genossenschaft als auch für die Biogasanlagen ein sehr attraktives Konzept darstellt. Biogas wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle beim „Energiemix“ in Deutschland einnehmen. Die Tatsache, dass in Adensen zwei Biogasanlagen unabhängig voneinander und über insgesamt acht Motoren Wärme erzeugen, bringt eine sehr hohe Versorgungssicherheit mit sich, die weiterhin durch die Spitzenlast- bzw. Notheizung unterstützt wird. Für den Fall, dass die Biogasanlagen einmal nicht mehr als Wärmelieferant zur Verfügung stehen sollten, werden bereits jetzt Alternativen geplant, die ohnehin auch von den kreditgebenden Banken gefordert werden. Die Versorgung mit Wärme ist über die gesamte Lebensdauer (40 Jahre +) des Netzes als gesichert anzusehen.

Diese Gefahr ist als gering einzuschätzen. Es besteht hier die Möglichkeit, über einen höheren Fremdkapitalanteil entgegenzusteuern. Anpassungen sind allenfalls im dreistelligen Bereich zu erwarten. Über diese Fragen entscheidet in jedem Fall die Generalversammlung der Genossenschaft, d. h. dass jedes Mitglied der Genossenschaft mit darüber bestimmen kann.

Sollten Sie sich nach Festschreibung des endgültigen Kapitalzuschusses durch die Genossenschaft nicht in der Lage sehen oder bereit sein, diesen zu leisten, können Sie zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres Risiko wieder aus der Genossenschaft austreten, und Sie erhalten den Wert des Genossenschaftsanteils in Höhe von 500 € zurück.

Nein, es besteht keine Nachschusspflicht. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen

Nein, eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger ist nicht erforderlich.

Die Zahlung ist in drei Teilzahlungen vorgesehen: Anfang 2024 sind 500 € Genossenschaftsanteil zu zahlen. Der geplante Kapitalzuschuss in Höhe von 5.500€ wird aufgeteilt in zwei Teilzahlungen: Ca. im März/April 2024 2.500 € und Anfang 2025 die restlichen 3.000 €.

Die Übergabestation wird von der Genossenschaft installiert und an das Wärmenetz angeschlossen. Bis hierhin entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Alle Umbaumaßnahmen hinter der Übergabestation, die Sie durchführen möchten, müssen von Ihnen getragen werden und liegen inkl. Förderung bei rund 750 – 1.000 € sofern lediglich eine einfache Verbindung zur bestehenden Technik in Ihrem Haus hergestellt werden soll.  Soll zusätzlich beispielsweise ein Pufferspeicher oder ein Hygienespeicher für die gleichzeitige Trinkwasseraufbereitung nachgerüstet werden, steigen diese Kosten inkl. Förderung entsprechend in einen zumeist unteren vierstelligen Bereich.

Nein, das funktioniert nicht! Ein späterer Anschluss an das Wärmenetz kann auf keinen Fall garantiert werden. Das Netz mit seinen Trassen und Leitungsdurchmessern wird auf die Grundstücke und Anzahl/Bedürfnisse der Mitglieder der Genossenschaft ausgelegt und nicht darüber hinaus! Alles andere würde die Investitionskosten massiv in die Höhe treiben. Spätere Erweiterungen und Anschlüsse werden unter Umständen auch nicht mehr wie heute staatlich gefördert, was wiederum stark steigende Kosten in der Zukunft bedeuten würde. Entscheiden Sie sich jetzt für den Beitritt zur Genossenschaft, damit Sie von der Vorteilen des Projektes profitieren können! Nachträgliche Anschlüsse sind aus den oben genannten Gründen nicht vorgesehen!

Weil es eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie bedeutet, die auch Ihnen zugutekommt. Sollten Sie sich später mal nicht mehr um das ganze Objekt kümmern können oder wollen, erzielen Sie für sich selbst einen höheren Verkaufspreis. Auch ihre Kinder könnten immer eine höherwertige Immobilie anbieten.

Ja, das ist zunächst möglich. Zu zahlen sind jedoch in jedem Fall der Kapitalzuschuss sowie der jährlich zu entrichtende Mess- und Leistungspreis. Bitte bedenken Sie darüber hinaus, dass Sie in diesem Fall möglicherweise keine staatlichen Zuschüsse für den späteren internen Umbau im Haus (und ggf. Abbau Öltanks) mehr erhalten. Langfristig lebt die Genossenschaft von der Lieferung von Wärme und hält die entsprechenden Kapazitäten im Netz vor, weshalb im Vorstand und Aufsichtsrat gerade über eine maximale Anzahl von abnahmefreien Jahren diskutiert wird, um den Mitgliedern eine fließende Übergangszeit zu bieten und gleichzeitig die Interessen der Genossenschaft zu berücksichtigen. Die Ergebnisse werden auf der kommenden Generalversammlung vorgestellt und zur Abstimmung gebracht.

Die Kalkulationen sind grundsätzlich nur für Mitglieder einzusehen. Die Kalkulation zum Preismodell wird auf der Generalversammlung inkl. der Einkaufskonditionen für die Wärme transparent vorgestellt. Grundsätzlich gilt hier unser Genossenschaftsgedanke: Wir sind eine Gemeinschaft und wollen keinen Gewinn erzielen.

Der Arbeitspreis (netto) ist entsprechend der Wärmelieferverträge zunächst auf einen Zeitraum von 10 Jahren mit einem festen Basispreis kalkuliert (9,99 Cent), der jedes Jahr nur über einen Index (siehe Präsentation) angepasst wird. Es sind keine anderen Preisänderungen geplant. Nach Ablauf der 10 Jahre ist es im Interesse der Genossenschaft, den Basispreis stabil zu halten und die Genossenschaft wird sich frühzeitig um Verlängerungen bestehender Verträge mit den Biogasanlagen bemühen.

Es können alle laufenden Preiskomponenten umgelegt werden. Der Arbeitspreis wird dabei wie bei jeder anderen Heizquelle über die Messzähler an den Heizkörpern sowie den Quadratmetern umgelegt. Leistungs- und Messpreis wird normalerweise unabhängig von der Größe der Wohnungen auf die Wohneinheiten umgelegt.

Ziel der Genossenschaft ist eine gleichberechtigte Stimmverteilung je Übergabestation. Daher kann bei Eigentümergemeinschaften (z.B. Eheleute) nur einer von den im Grundbuch vermerkten Eigentümern Mitglied werden und das Stimmrecht ausüben. Bei Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) stellt sich ein Sonderfall dar, da die WEG eine rechtliche Person ist. In diesem Fall muss die WEG Mitglied werden und sollte im Normalfall durch die Hausverwaltung bei der Genossenschaft vertreten werden. Innerhalb der WEG kann es darüber hinaus zu Sonderfällen kommen, dass für jede Wohneinheit eine separate Heizung vorhanden ist. In diesem Fall können aus Genossenschaftssicht sehr gern auch einzelne Eigentümer eintreten, sollten nicht alle Eigentümer eine Übergabestation wollen. In jedem Fall wird vor Abschluss eines Wärmeliefervertrags die technische Umsetzbarkeit geprüft. Sollte es nicht möglich sein, kann der Genosse ohne Kosten aus der Genossenschaft wieder austreten.

Nein, laut BEG2020 haben Sie bei einem Eigentümerwechsel zwei Jahre Zeit zur Umrüstung. Bestandsgebäude haben aufgrund der kommunalen Wärmeplanung, die unsere Gemeinde bis Juni2028 umsetzen muss, keine Pflicht, eine neue Heizung einzubauen.

Soweit ein kurzer Abriss der aktuell im Dorf geführten Gespräche. Wir kommen unserem großen Ziel, Adensen und Hallerburg mit nachhaltiger, regionaler, zukunftsfähiger und preiswerter Energie zu versorgen, jeden Tag mit großen Schritten näher! Bitte nutzen Sie gerne unser Angebot, besuchen Sie unser Bürgerbüro und besprechen Sie Ihre offenen Fragen und Bedenken mit uns!  Weiterhin freuen wir uns, wenn Sie den Gedanken aktiv weitertragen, Werbung bei Ihren Nachbarn und Bekannten für dieses tolle Projekt machen und – falls noch nicht geschehen – Mitglied in der Energiegenossenschaft Adensen-Hallerburg werden! Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit!

Herzlichen Dank und beste Grüße vom gesamten Genossenschaftsteam.