Fragen und Antworten rund um das Projekt Wärmenetz für Adensen-Hallerburg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Diese Zusammenstellung von Fragen und Antworten soll ein „lebendes Dokument“ sein und mit Ihren zusätzlichen Anregungen und Fragen weiterwachsen und angereichert werden.

Bitte senden Sie uns weitere Fragen jederzeit gerne per E-Mail an: info@waermenetz-adensen.de oder besuchen Sie unser Bürgerbüro. Wir werden diese nach Möglichkeit beantworten und in diesen Katalog einfügen.

Herzlichen Dank!

Ergänzende Fragen

An dieser Stelle möchten wir einen kurzen Überblick über diejenigen Fragen geben, die momentan in Adensen-Hallerburg und im Bürgerbüro diskutiert werden:

Die Genossenschaft und die Biogasanlagen werden zunächst Wärmelieferverträge über einen Zeitraum von 10 Jahren abschließen. Darüber hinaus haben beide Seiten ein großes Interesse daran, weiter zusammenzuarbeiten, da das Projekt sowohl für die Genossenschaft als auch für die Biogasanlagen ein sehr attraktives Konzept darstellt. Biogas wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle beim „Energiemix“ in Deutschland einnehmen. Die Tatsache, dass in Adensen zwei Biogasanlagen unabhängig voneinander und über insgesamt acht Motoren Wärme erzeugen, bringt eine sehr hohe Versorgungssicherheit mit sich, die weiterhin durch die Spitzenlast- bzw. Notheizung unterstützt wird. Für den Fall, dass die Biogasanlagen einmal nicht mehr als Wärmelieferant zur Verfügung stehen sollten, werden bereits jetzt Alternativen geplant, die ohnehin auch von den kreditgebenden Banken gefordert werden. Die Versorgung mit Wärme ist über die gesamte Lebensdauer (40 Jahre +) des Netzes als gesichert anzusehen.

Diese Gefahr ist als gering einzuschätzen. Es besteht hier die Möglichkeit, über einen höheren Fremdkapitalanteil entgegenzusteuern. Anpassungen sind allenfalls im dreistelligen Bereich zu erwarten. Über diese Fragen entscheidet in jedem Fall die Generalversammlung der Genossenschaft, d. h. dass jedes Mitglied der Genossenschaft mit darüber bestimmen kann.

Sollten Sie sich nach Festschreibung des endgültigen Kapitalzuschusses durch die Genossenschaft nicht in der Lage sehen oder bereit sein, diesen zu leisten, können Sie zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres Risiko wieder aus der Genossenschaft austreten, und Sie erhalten den Wert des Genossenschaftsanteils in Höhe von 500 € zurück.

Nein, es besteht keine Nachschusspflicht. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen

Nein, eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger ist nicht erforderlich.

Die Zahlung ist in drei Teilzahlungen vorgesehen: Anfang 2024 sind 500 € Genossenschaftsanteil zu zahlen. Der geplante Kapitalzuschuss in Höhe von 5.500€ wird aufgeteilt in zwei Teilzahlungen: Ca. im März/April 2024 2.500 € und Anfang 2025 die restlichen 3.000 €.

Die Übergabestation wird von der Genossenschaft installiert und an das Wärmenetz angeschlossen. Bis hierhin entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Alle Umbaumaßnahmen hinter der Übergabestation, die Sie durchführen möchten, müssen von Ihnen getragen werden und liegen inkl. Förderung bei rund 750 – 1.000 € sofern lediglich eine einfache Verbindung zur bestehenden Technik in Ihrem Haus hergestellt werden soll.  Soll zusätzlich beispielsweise ein Pufferspeicher oder ein Hygienespeicher für die gleichzeitige Trinkwasseraufbereitung nachgerüstet werden, steigen diese Kosten inkl. Förderung entsprechend in einen zumeist unteren vierstelligen Bereich.

Nein, das funktioniert nicht! Ein späterer Anschluss an das Wärmenetz kann auf keinen Fall garantiert werden. Das Netz mit seinen Trassen und Leitungsdurchmessern wird auf die Grundstücke und Anzahl/Bedürfnisse der Mitglieder der Genossenschaft ausgelegt und nicht darüber hinaus! Alles andere würde die Investitionskosten massiv in die Höhe treiben. Spätere Erweiterungen und Anschlüsse werden unter Umständen auch nicht mehr wie heute staatlich gefördert, was wiederum stark steigende Kosten in der Zukunft bedeuten würde. Entscheiden Sie sich jetzt für den Beitritt zur Genossenschaft, damit Sie von der Vorteilen des Projektes profitieren können! Nachträgliche Anschlüsse sind aus den oben genannten Gründen nicht vorgesehen!

Weil es eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie bedeutet, die auch Ihnen zugutekommt. Sollten Sie sich später mal nicht mehr um das ganze Objekt kümmern können oder wollen, erzielen Sie für sich selbst einen höheren Verkaufspreis. Auch ihre Kinder könnten immer eine höherwertige Immobilie anbieten.

Ja, das ist zunächst möglich. Zu zahlen sind jedoch in jedem Fall der Kapitalzuschuss sowie der jährlich zu entrichtende Mess- und Leistungspreis. Bitte bedenken Sie darüber hinaus, dass Sie in diesem Fall möglicherweise keine staatlichen Zuschüsse für den späteren internen Umbau im Haus (und ggf. Abbau Öltanks) mehr erhalten. Langfristig lebt die Genossenschaft von der Lieferung von Wärme und hält die entsprechenden Kapazitäten im Netz vor, weshalb im Vorstand und Aufsichtsrat gerade über eine maximale Anzahl von abnahmefreien Jahren diskutiert wird, um den Mitgliedern eine fließende Übergangszeit zu bieten und gleichzeitig die Interessen der Genossenschaft zu berücksichtigen. Die Ergebnisse werden auf der kommenden Generalversammlung vorgestellt und zur Abstimmung gebracht.

Die Kalkulationen sind grundsätzlich nur für Mitglieder einzusehen. Die Kalkulation zum Preismodell wird auf der Generalversammlung inkl. der Einkaufskonditionen für die Wärme transparent vorgestellt. Grundsätzlich gilt hier unser Genossenschaftsgedanke: Wir sind eine Gemeinschaft und wollen keinen Gewinn erzielen.

Der Arbeitspreis (netto) ist entsprechend der Wärmelieferverträge zunächst auf einen Zeitraum von 10 Jahren mit einem festen Basispreis kalkuliert (9,99 Cent), der jedes Jahr nur über einen Index (siehe Präsentation) angepasst wird. Es sind keine anderen Preisänderungen geplant. Nach Ablauf der 10 Jahre ist es im Interesse der Genossenschaft, den Basispreis stabil zu halten und die Genossenschaft wird sich frühzeitig um Verlängerungen bestehender Verträge mit den Biogasanlagen bemühen.

Es können alle laufenden Preiskomponenten umgelegt werden. Der Arbeitspreis wird dabei wie bei jeder anderen Heizquelle über die Messzähler an den Heizkörpern sowie den Quadratmetern umgelegt. Leistungs- und Messpreis wird normalerweise unabhängig von der Größe der Wohnungen auf die Wohneinheiten umgelegt.

Ziel der Genossenschaft ist eine gleichberechtigte Stimmverteilung je Übergabestation. Daher kann bei Eigentümergemeinschaften (z.B. Eheleute) nur einer von den im Grundbuch vermerkten Eigentümern Mitglied werden und das Stimmrecht ausüben. Bei Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) stellt sich ein Sonderfall dar, da die WEG eine rechtliche Person ist. In diesem Fall muss die WEG Mitglied werden und sollte im Normalfall durch die Hausverwaltung bei der Genossenschaft vertreten werden. Innerhalb der WEG kann es darüber hinaus zu Sonderfällen kommen, dass für jede Wohneinheit eine separate Heizung vorhanden ist. In diesem Fall können aus Genossenschaftssicht sehr gern auch einzelne Eigentümer eintreten, sollten nicht alle Eigentümer eine Übergabestation wollen. In jedem Fall wird vor Abschluss eines Wärmeliefervertrags die technische Umsetzbarkeit geprüft. Sollte es nicht möglich sein, kann der Genosse ohne Kosten aus der Genossenschaft wieder austreten.

Nein, laut BEG2020 haben Sie bei einem Eigentümerwechsel zwei Jahre Zeit zur Umrüstung. Bestandsgebäude haben aufgrund der kommunalen Wärmeplanung, die unsere Gemeinde bis Juni2028 umsetzen muss, keine Pflicht, eine neue Heizung einzubauen.

1. Wärmenetz allgemein

Unter einem Wärmenetz versteht man allgemein ein Leitungsnetz zur Verteilung von Wärmeenergie und die Versorgung von Haushalten mit eben dieser Wärmeenergie. Das Wärmenetz wird von einer zentralen Heizquelle aus gespeist. Fernwärmenetze transportieren Wärme über größere Entfernungen, gegebenenfalls mit sehr hohen Drücken und Temperaturen. Nahwärmenetze, wie im Fall des Projektes in Adensen-Hallerburg, arbeiten mit Temperaturen zwischen 60 und 80 °C.

Das Wärmenetz wird von einer zentralen Heizquelle aus mit warmem Wasser mit Temperaturen zwischen 60 und 80 °C gespeist. Das warme Wasser wird mit Pumpen durch das Leitungsnetzwerk transportiert. Jeder abnehmende Haushalt hat einen eigenen Anschluss/eine Anschlussleitung an das Wärmenetz. Im Haus wird das ankommende heiße Wasser in einen zu installierenden Wärmetauscher (Wärmeübergabestation) geführt, und die Wärme wird dort an das häusliche Heizungssystem übergeben. So ist die Wärme in den Häusern der Abnehmer für Heizung und Warmwasserbereitung (Küche, Bad etc.) nutzbar.

Das Wärmenetz ist dazu gedacht, die Aufgaben von typischen Öl- oder Gasheizungen zu ersetzen. Somit eignet es sich hervorragend zum Betrieb der Heizungsanlage und zur Warmwasserbereitung. Weitere Anwendungen, wie z. B. das Heizen eines Schwimmbeckens oder eines Gewächshauses sind natürlich ebenfalls denkbar.

Die beiden Biogasanlagen in Adensen erzeugen Biogas durch die Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen, wie z. B. Mais oder Mist bzw. Gülle. Die Rohstoffe kommen aus regionaler Produktion, hauptsächlich von den Flächen und Tieren der Landwirte aus Adensen und Hallerburg. Das Biogas treibt auf den Biogasanlagen bzw. an mehreren Standorten im Dorf insgesamt 8 Motoren an, die Strom erzeugen. Der Strom als „Hauptprodukt“ wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Als Nebenprodukt fällt heißes Wasser an, da die Motoren kontinuierlich mit Wasser gekühlt werden müssen. Dieses heiße Kühlwasser wird in das Wärmenetz eingespeist und steht den abnehmenden Haushalten somit als Wärmequelle für Heizung und Warmwasserbereitung zur Verfügung.

Die Biogasanlagen erzeugen rund um die Uhr Strom. Das heißt, dass grundsätzlich auch kontinuierlich heißes Kühlwasser von den Motoren bereitsteht. Natürlich ist es immer möglich, dass einige der insgesamt 8 Motoren nicht laufen, z. B. im Falle von Wartungsarbeiten. Die hohe Anzahl der Motoren und die Tatsache, dass zwei unabhängig voneinander arbeitende Biogasanlagen die Basis für die Versorgung darstellen, garantiert eine sehr hohe Versorgungsicherheit. Für sehr kalte Tage, an denen die Wärmeenergie der Biogasanlagen unter Umständen nicht ausreichen sein sollte, wird eine zusätzliche sogenannte „Spitzenlastheizung“ geplant. Diese ist ein großer Heizkessel auf Basis von Heizöl und kann somit komplett unabhängig von den Biogasanlagen kritische Perioden abpuffern.

Mit den Biogasanlagen soll zunächst ein 10-jähriger Wärmeliefervertrag geschlossen werden. Aber auch darüber hinaus haben die Biogasanlagen ein großes Interesse daran auch weiterhin Wärme abzugeben. Die Möglichkeit des „Wärmeverkaufs“ stellt für die Biogasanlagen ein wichtiges Standbein für einen langfristigen und wirtschaftlichen Betrieb dar. Die Konditionen für die Wärmelieferung werden direkt zwischen den Biogasanlagen und der Energiegenossenschaft Adensen-Hallerburg verhandelt. Der Preis pro abgegebene Kilowattstunde Wärme ist Bestandteil des Endpreises, den jeder abnehmende Haushalt am Ende pro abgenommener Kilowattstunde Wärme bezahlt.

Nein, das Wärmenetz soll so ausgelegt werden, dass es jedem einzelnen abnehmenden Haushalt eine Vollversorgung garantiert. Es kann die Aufgaben von klassischen Öl- und Gasheizungen komplett übernehmen. Demnach ist der Weiterbetrieb bzw. das Bereithalten der alten Heizungsanlage nicht mehr erforderlich. Die Altanlagen können stillgelegt und abgebaut werden.

Restmengen an Heizöl plant die Genossenschaft aufzukaufen. Eventuelle Restmengen an Holzpellets werden in der Regel von den Lieferanten zurückgekauft und stellen somit kein Problem dar. Sobald der voraussichtliche Inbetriebnahmezeitpunkt des Wärmenetzes feststeht, sollte jedoch nicht mehr groß auf Vorrat gekauft werden.

Ja, das Wärmenetz, wie es für Adensen-Hallerburg geplant wird, geht mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung einher und erfüllt die Anforderung, dass in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zumindest mit 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist im Fall des Wärmenetzes in Adensen-Hallerburg wesentlich höher als 65 % und die Anforderungen sind somit automatisch erfüllt. Für Bestandsanagen ist laut Gesetz zunächst eine kommunale Wärmeplanung erforderlich. Erst wenn diese vorliegt, sollen hier die gleichen Regelungen wie für Neubauten gelten. Bis dahin könnten auch noch neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Laufende Anlagen dürfen repariert und instandgehalten werden. Die kommunale Wärmeplanung soll zeigen, ob es eine klimafreundliche Nahwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Das Projekt „Wärmenetz Adensen-Hallerburg leistet einen großen Beitrag zur kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Nordstemmen. Generell gilt: Gas- und Ölheizungen dürfen maximal bis 2045 betrieben werden.

Ja, die bestehenden beiden Wärmenetze, die von den Biogasanlagen bereits heute betrieben werden, sollen in das neue Wärmenetz integriert werden. Die Bestandskunden sollten ebenfalls bereits jetzt der Energiegenossenschaft Adensen-Hallerburg beitreten, damit auch nach dem Auslaufen der Altverträge die Wärmeversorgung darüber hinaus sichergestellt ist.

Für den Fall, dass die Biogasanlagen später einmal keine Wärme mehr liefern können, wird bereits jetzt planerisch ein Alternativkonzept entwickelt, das eine andere regenerative Heizquelle vorsieht. Hier wird momentan mit einer Holzhackschnitzelheizung geplant, die dann die Aufgabe der Biogasanlagen vollumfänglich übernehmen könnte. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Biogasanlagen langfristig als Hauptenergiequelle für das Wärmenetz zur Verfügung stehen wollen und werden.

Ja, auch Hallerburg soll an das Wärmenetz angeschlossen werden, sofern es keine technischen oder wirtschaftlichen Ausschlusskriterien gibt. Letztendlich ist dies auch davon abhängig, wie viele Haushalte in Hallerburg und auch in Adensen sich dem Projekt anschließen.

Grundsätzlich kann jedes Haus mit einem Anschluss versorgt werden. Kritisch wird es, wenn Ihr Haus isoliert liegt, d. h. weiter entfernt von den nächsten an das Wärmenetz angeschlossenen Haushalten. Hier ist im Einzelfall zu diskutieren und zu entscheiden. Das Graben von langen „Stichleitungen“ ist sehr teuer, was dann zu einem Ausschlusskriterium werden kann. Grundsätzlich gilt, dass die Wege von den Hauptrassen zu den einzelnen Hausanschlüssen möglichst kurz sein sollten. Aus diesem Grund sind „Umwege“ unbedingt zu vermeiden. Dies wird im Zuge der technischen Detailplanung zum Hausanschluss mit Ihnen besprochen.

Die Verbrennung von Biogas erfolgt CO2-neutral: Denn die Pflanzen, die in der Biogasanlage vergoren werden, haben bis dahin genau die Menge CO2 gebunden, die bei der späteren Verbrennung von Biogas wieder freigesetzt wird. Damit verursacht Biogas keinen zusätzlichen Ausstoß von CO2. Weiterhin ist Biogas eine gute Ergänzung zu den regenerativen Energieträgern Wind und Sonne. Denn anders als Wind- und Solarenergie kann Biogas witterungsunabhängig erzeugt und gespeichert werden. Somit bietet sich Biogas hervorragend dazu an, die Grundlast bereitzustellen und Netzschwankungen auszugleichen. Biogas ist ein Brennstoff „Made in Germany“. Das bedeutet wiederum, lange Transportwege können vermieden, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der ländlichen Region gehalten und gleichzeitig ein Beitrag zur Energieunabhängigkeit Deutschlands geleistet werden. Nicht zuletzt fördert Biogas die „Kreislaufwirtschaft“. Die Gärreste aus den Biogasanlagen können als hochwertiger Pflanzendünger wieder auf die Felder ausgebracht werden.

2. Technik des Wärmenetzes

Das heiße Wasser aus dem Kühlprozess der Biogasmotoren wird über stark isolierte Doppelrohrleitungen (Vor- und Rücklauf) durch das Wärmenetz bis an Ihren Hausanschluss gepumpt. Dort wird die Wärme über einen Wärmetauscher an Ihr hausinternes Heizungs- bzw. Warmwassersystem übergeben. Das abgekühlte Wasser fließt wieder zu den Biogasmotoren zurück und wird dann erneut während des Kühlprozesses der Motoren wieder aufgeheizt.

Der Rohrleitungsbau wird es erforderlich machen, dass entlang der Trassen Straßen, Gehwege und Abschnitte durch Gärten mit dem Bagger geöffnet werden. Nach dem Verlegen der Leitungen wird der Ausgangszustand wiederhergestellt. Teilweise kann voraussichtlich auch im sogenannten „Bodenverdrängungsverfahren“ (Durchschießen von Leitungen) gearbeitet werden, wobei dann keine Gräben ausgehoben werden müssen. Die Entscheidung über das Verfahren trifft der verantwortliche Tiefbauunternehmer. Der Rohleitungsbau im Haus erfolgt „auf Putz“ hin zum Standort des zu installierenden Wärmetauschers zur Übergabe der Wärme an das hausinterne Heizungssystem.

Etwaige Konflikte werden bereits im Vorfeld planerisch gesichtet und umgangen. Sollte es beim Bau zu Beschädigungen an bestehenden Leitungen kommen, werden diese schnellstmöglich und vollständig beseitigt.

Zunächst muss die Wärmeleitung (Doppelrohr für Vor- und Rücklauf, Durchmesser 15 cm) in das Haus geführt werden, was möglichst auf dem kürzesten Weg von den Haupttrassen des Wärmenetzes aus geschehen sollte. Diese wird dann einen zu installierenden Wärmetauscher (Maße: ca. 60 x 50 x 25 cm) angeschlossen, welcher prinzipiell eine vorhandene Öl- oder Gasheizung ersetzt. Die alte Heizungsanlage kann ausgebaut werden. Vom Wärmetauscher aus erfolgt dann letztlich eine Verknüpfung an das bestehende Heizungsnetz und an die Warmwasserbereitung. Ggf. ist ein Pufferspeicher für die Warmwasserbereitung nachzurüsten. Die Kosten für die Installation werden bis einschließlich des Wärmetauschers von der Genossenschaft getragen. Die Kosten für die Verknüpfung an das hausinterne Heizungsnetz und an die Warmwasserbereitung trägt der Hauseigentümer. Die Kosten dafür sind individuell zu ermitteln (ab ca. 750 € inkl. Förderung).

Folgende Varianten können grundsätzlich unterschieden werden, können jedoch individuell abweichen:

Das Wärmenetz und damit der Wirkungskreis der Genossenschaft endet mit dem Wärmetauscher (Wärmeübergabestation) im einzelnen Haus. Alle dahinter liegenden Installationen sind und bleiben im Besitz des Hauseigentümers und sind von diesem zu warten und zu betreuen.

Das hausinterne Heizungsnetzwerk und die Warmwasserbereitung kann weitergenutzt werden. Bei Bedarf ist ggf. ein Hygienespeicher für die Warmwasserbereitung nachzurüsten. Die Notwendigkeit ist individuell zu klären.

Ja, eine Weiternutzung ist uneingeschränkt möglich.

Nein, Nachspeicheröfen sind nicht in das Nahwärmekonzept unseres Wärmenetzes integrierbar.

An besonders kalten Tagen und falls die Biogasanlagen z. B. im Falle von Wartungsarbeiten nicht die volle benötigte Wärmemenge liefern können, sorgt eine „Spitzenlastheizung“ für die Bereitstellung der „fehlenden“ Wärme. Die Spitzenlastheizung soll aus zwei Ölbrennern bestehen, die dann zusätzliche Wärme erzeugen, die dem Netz dann zur Verfügung steht. Die Spitzenlastheizung arbeitet völlig unabhängig von den Biogasanalgen und stellt somit auch eine Art Versicherung dar. Die Spitzenlastheizung springt nur dann an, wenn die Biogasanlagen kurzfristig nicht die erforderliche Wärmemenge liefern können.

Geplant ist die Errichtung eines großen Pufferspeichers mit ca. 150.000 l Wasser, in den die Biogasanlagen bzw. die Spitzenlastheizung Wärme einspeisen. Dieser Pufferspeicher dient dazu, Schwankungen im gesamten Netz abzupuffern. Wenn zum Beispiel in den Morgenstunden während der Zeit, in der viele Menschen duschen, in kurzer Zeit besonders viel Wärme im Dorf benötigt wird, kann diese zusätzlich aus dem Pufferspeicher zur Verfügung gestellt werden. In den Stunden am Tag, in denen weniger Wärme abgenommen wird, wird der Pufferspeicher dann wieder „aufgefüllt“. Der Pufferspeicher stellt also eine Absicherung für eine kontinuierliche Wärmelieferung und zur Sicherstellung des kurzfristigen maximalen Wärmebedarfs dar.

Das Gebäude der ehemaligen Brennerei auf dem Hof Scharffetter in Adensen (Bergwinkelsweg 5) soll als Heizzentrale genutzt und von der Genossenschaft angemietet werden. Der Standort eignet sich besonders gut, da er zentral im Dorf liegt, sich direkt dort bereits zwei Biogasmotoren der Bioenergie Adensen GmbH & Co. KG befinden, die direkt in das Wärmenetz einspeisen können, und da dort der nötige Platz für die Installation der Spitzenlastheizung und des großen Pufferspeichers vorhanden ist. Die Verteilung der Wärme, die von den beiden Biogasanlagen und von der Spitzenlastheizung kommt, ist hier optimal möglich. Weiterhin befindet sich dort der Sitz der Genossenschaft inkl. eines kleinen Büros.

3. Investition

Das Gesamtinvestitionsvolumen wird sich voraussichtlich auf ca. 6.900.000 € belaufen. Diese Zahl wurde vom Ingenieurbüro SEC Consulting GmbH in Hannover im Rahmen einer technischen Detailstudie ermittelt. Die nachfolgende Darstellung zeigt eine Übersicht der Hauptkomponenten der Investition:

Durch den einmaligen Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der Energiegenossenschaft Adensen-Hallerburg in Höhe von 500 € und die Zahlung eines Kapitalzuschusses in Höhe von insgesamt ca. 5.500 € pro Wärmeübergabestation bzw. Wärmeliefervertrag beteiligen Sie sich direkt am Investitionsprojekt. Diese Summe ist von jedem Hauseigentümer aufzubringen, der sich am Wärmenetz und somit an der Genossenschaft beteiligen möchte und einen Wärmeliefervertrag mit dieser abschließen möchte. Die genaue Höhe des Kapitalzuschusses kann erst dann festgelegt werden, wenn feststeht, wie viele Hauseigentümer sich genau am Wärmenetzprojekt beteiligen möchten. Die Kosten für den Ausbau der alten Heizungsanlagen und für die Verknüpfung des Wärmetauschers an das hausinterne Heizungsnetz und die Warmwasserbereitung tragen die Hauseigentümer selbst und zusätzlich zum Genossenschaftsanteil. Diese Kosten sind individuell zu ermitteln. Die Kosten dafür sind individuell zu ermitteln (ab ca. 750 € inkl. Förderung).

Die Genossenschaft trägt alle Kosten, die mit dem Bau des Netzes und dem Anschluss der Häuser an das Netz verbunden sind, einschließlich Installation der Übergabestation in Ihrem Haus. Darin enthalten sind auch die Kosten für die Kernbohrung und die Abdichtung der Durchführung der Rohrleitung durch die Gebäudehülle.

Das Gesamtprojekt, also die Investition in Netz- und Leitungsbau, Wärmeübergabestationen, Heizzentrale mit Spitzenlastheizung und Pufferspeicher sowie Planungskosten werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 40 % gefördert. Diese Förderung wird im Rahmen unseres Projektes beantragt und es ist von einer Bewilligung auszugehen.

Die Einbindung an das hausinterne Heizungsnetz nach der Wärmeübergabestation im einzelnen Haus wird ebenfalls gefördert und zwar mit bis zu 35 % (Anschluss an ein Wärmenetz und Austauschbonus). Diese Förderung ist vom Hauseigentümer zu beantragen. Die derzeitige Entwicklung bei den relevanten Förderprogrammen ist sehr dynamisch und sollte kontinuierlich und sorgfältig beobachtet werden.
Die derzeitige Entwicklung bei den relevanten Förderprogrammen ist sehr dynamisch und sollte kontinuierlich und sorgfältig beobachtet werden.

Der Anschluss an das Wärmenetz wird zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie führen. Das hat verschiedene Gründe; ein Grund ist, dass ein potentieller Käufer keine Kosten für den Austausch der Heizungsanlage einplanen muss, für den Fall, dass die Heizungsanlage irgendwann kaputt geht. Auch Kosten für Wartung und Reparatur der Heizungsanlage und den Schornsteinfeger entfallen. Zusätzlich muss sich ein neuer Eigentümer keine Gedanken darüber machen, wie er eine Heizungsanlage konzipiert, um die Standards des Gebäudeenergiegesetzes zu erreichen. Die alte Heizungsanlage und die bei Ölheizungen vorhandenen Tanks können entsorgt werden. Dadurch ergibt sich eine größere verfügbare Fläche.

4. Genossenschafts- und Geschäftsmodell

Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Deren Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern. Genossenschaften stellen damit eine privatwirtschaftliche Kooperationsform dar, deren Besonderheit darin besteht, dass ihre Mitglieder sowohl Eigentümer, Leistungspartner, als auch Entscheidungsträger in Personalunion sind. Diese Personalunion von Mitglied und Kunde wird als Identitätsprinzip bezeichnet.

Die wesentlich Vor- und Nachteiler eine Genossenschaft sind in der nachstehenden Abbildung zusammengefasst:

Ja, als Mitglied der Genossenschaft sind Sie gleichzeitig auch Miteigentümer des Wärmenetzes.

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss des Geschäftsjahres der Genossenschaft zu kündigen mit einer Frist von 24 Monaten vor Schluss eines Geschäftsjahres. Die Kündigung kann jedoch frühestens zum Schluss des auf das Geschäftsjahr des Beitritts zur Genossenschaft folgenden zweiten Geschäftsjahres erklärt werden. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung wird die Wärmeversorgung eingestellt. Weitere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden.

Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied ist oder wird. Ausscheiden durch Tod: Eine natürliche Person scheidet mit dem Tod als Mitglied aus. Die Mitgliedschaft geht auf den / die Erben über. Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden.

Die wesentlichen Rechte und Pflichten sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst. Weitere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden.

Eine Beteilung am Wärmenetz als „Investor“ ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ein Anschluss an das Wärmenetz und der Abschluss eines Wärmeliefervertrages mit der Genossenschaft sind Voraussetzung für eine Beteiligung. Über Ausnahmen kann die Genossenschaft entscheiden, wenn eine Mitgliedschaft im Sinne der Genossenschaft ist.

Die Genossenschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. Grundsätzlich ist es das Ziel, kostendeckend zu arbeiten und das Ergebnis über die Festlegung des zu zahlenden Wärmepreises pro Kilowattstunde Wärme auf eine „Schwarze Null“ hin zu steuern. Etwaige Überschüsse können auf Beschluss der Generalversammlung hin ausgeschüttet werden.

Gemäß Satzung: Über die Verwendung des Jahresüberschusses zuzüglich eines eventuellen Gewinnvortrages und abzüglich eines eventuellen Verlustvortrages entscheidet die Generalversammlung. Er kann, soweit er nicht den Rücklagen zugeführt oder zu anderen Zwecken verwendet wird, an die Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthaben am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres verteilt werden. Über die Deckung eines Bilanzverlustes (Jahresfehlbetrag zuzüglich eines eventuellen Verlustvortrags und abzüglich eines eventuellen Gewinnvortrags sowie eventueller Entnahmen aus den anderen Ergebnisrücklagen und der Kapitalrücklage) beschließt die Generalversammlung. Soweit ein Bilanzverlust nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehen der anderen Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch die Kapitalrücklage oder durch Abschreibung von den Geschäftsguthaben der Mitglieder oder durch mehrere der vorgenannten Maßnahmen zugleich zu decken. Werden die Geschäftsguthaben zur Deckung des Bilanzverlustes herangezogen, so wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Anteil des Bilanzverlustes nach dem Verhältnis der übernommenen oder der nach der Satzung zu übernehmenden Geschäftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Verlust entstanden ist, berechnet.

Die Genossenschaft besteht aus den folgenden Organen: Vorstand (3 Mitglieder), Aufsichtsrat (7 Mitglieder) und Generalversammlung. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und prüft den Jahresabschluss. In der Generalversammlung üben alle Mitglieder ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft aus. Bestimmte Entscheidungen wie zum Beispiel Satzungsänderungen, Feststellung des Jahresabschlusses oder Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat können nur von der Generalversammlung getroffenen werden. Eine Generalversammlung wird mindestens einmal pro Jahr abgehalten.

Als Mitglied der Genossenschaft beziehen Sie Ihre Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung künftig von eben dieser. Die Genossenschaft ist hierbei „Vollversorger“. Ein Wärmeliefervertrag regelt die Details der Bereitstellung der Wärme. Bestehende Lieferverträge für z. B. Gas oder Heizöl zur Erzeugung von Wärmeenergie in Ihrem Haushalt durch Gas- oder Ölheizungen können demnach gekündigt werden, wenn das Wärmenetz in Betrieb geht.

5. Kosten für die an das Wärmenetz angeschlossenen Haushalte

Die nachstehende Abbildung erläutert, wie sich der Preis für die von der Genossenschaft bezogene Wärme zusammensetzt. Einmal jährlich wird der im Haushalt verbaute, geeichte Wärmemengenzähler abgelesen, um den Verbrauch an Wärme für die Abrechnung zu ermitteln.

Die Indizierung wird anhand der nachfolgend dargestellten „Preisgleitklausel“ durchgeführt:

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie alle Kostenelemente, die Sie für Ihre Planung berücksichtigen müssen:

Die nachstehenden Übersichten geben einen Überblick, welche Kosten für verschiedenen Heizungsarten im direkten Vergleich anfallen. Auf Basis dieser Zahlen ist die Versorgung durch das Wärmenetz anderen Heizungsarten gegenüber vorzüglich und sehr attraktiv.

Die Kosten für die Umrüstung der hausinternen Heizungsanlage und Warmwasserbereitung nach dem von der Genossenschaft installierten Wärmetauscher sind individuell zu ermitteln. Die Kosten dafür sind individuell zu ermitteln (ab ca. 750 € inkl. Förderung).

Die Kosten hierfür sind vom Hauseigentümer zu tragen.

Die Umbauarbeiten an der Heizungsanlage im Haus hinter dem von der Genossenschaft eingebauten Wärmetauscher sind vom Hauseigentümer zu beauftragen. Die Genossenschaft ist bestrebt, Rahmenvereinbarungen mit Installateur-Betrieben zu treffen, um hier eine attraktive Auswahl vorschlagen zu können.

6. Bauausführung

Das Projekt und seine Gewerke werden an Fachbetriebe für Wärmenetzbau ausgeschrieben, wenn feststeht, welche bzw. wie viele Hauseigentümer sich am Wärmenetz beteiligen möchte. Die Entscheidung über die Vergabe des Zuschlags für einen Bieter trifft die Genossenschaft.

Für die Begleitung des Projektes in Hinblick auf Bauüberwachung (Technik, Kosten, Zeitablauf) soll ein Planungsbüro beauftragt werden, dass eng mit der Genossenschaft zusammenarbeiten soll.

Planung, Tiefbau, Leitungsbau, Heizungsbau, Elektrik

Aus heutiger Sicht scheint es realistisch, dass die Hauptarbeiten im Frühjahr 2025 aufgenommen werden können.

Aus heutiger Sicht scheint es realistisch, dass das Wärmenetz zur Heizperiode 2025/2026 in Betrieb gehen kann.

Sobald die Wärme am neu installierten Wärmetauscher anliegt und die Umbauarbeiten im Haus abgeschlossen sind, kann der Hauseigentümer in Kooperation mit seinem Heizungsfachbetrieb auf Wärme aus dem Wärmenetz umschalten.

Wichtig ist es, dass der Leitungsbau ins Haus möglichst auf dem kürzesten Weg von den Haupttrassen des Wärmenetzes aus erfolgt. Deshalb wird es sich voraussichtlich nicht vermeiden lassen, dass auch durch Gärten gegraben werden muss. Nach dem Verlegen der Leitungen wird der Ausgangszustand auf Kosten der Genossenschaft wieder hergestellt.

7. Betrieb des Wärmenetzes

Die Genossenschaft fungiert als Vollversorger. Zum Betrieb des Wärmenetzes als solcher ist kein weiteres Mittun Ihrerseits erforderlich. Mitarbeitern der Genossenschaft ist für Wartungsarbeiten im Haus oder zum Ablesen der Wärmemengenzähler Zutritt zu gewähren.

Die Genossenschaft organisiert die Wartung und Instandhaltung am Wärmenetz bis einschließlich zum Wärmetauscher im Haus. Es wird einen technischen Service in Zusammenarbeit mit Fachbetrieben geben.

Die Genossenschaft nimmt Fragen zu technischen Problemen jederzeit entgegen. Technische Unterstützung wird dann kurzfristig (binnen 24 Stunden) zur Verfügung gestellt.

Die Tatsache, dass zwei Biogasanlagen unabhängig voneinander Wärme produzieren und diese zusätzlich von einer Not- bzw. Spitzenlastheizung inkl. Pufferspeicher abgesichert werden, verschafft dem Netz eine außerordentlich hohe Versorgungssicherheit. Die beiden bereits bestehenden Wärmenetze in Adensen sind in ihrer nunmehr ca. 10-jährigen Betriebszeit bislang nie „ausgefallen“. Problematisch würde sich ein länger anhaltender totaler Stromausfall auswirken. Dies wäre aber genauso bei klassischen Gas- und Ölheizungen der Fall.

Jeder Wärmetauscher ist mit einem geeichten Zähler versehen, der einmal jährlich von der Genossenschaft abgelesen wird und die Grundlage für die Abrechnung des Jahresverbrauchs darstellt.